Wohnbauförderung
Relevante Richtlinien und Bestimmungen
Durch die Wohnbauförderung soll die Schaffung von qualitativ gutem Wohnraum in einer gesunden und vielfältig gestalteten Wohnumwelt zu "leistbaren" Bedingungen ermöglicht werden.
Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Es gibt aber einige Grundsätze, die zumindest in den meisten Ländern Gültigkeit haben. Dazu zählt etwa die soziale Bedürftigkeit oder dass Familien besonders gefördert werden . Darüber hinaus spielt auch der Energiegedanke eine Rolle. Wer auf Energiesparmaßnahmen setzt, erhält mehr Geld.
Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen.
- Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
- Höhe des Familieneinkommens
- Einhaltung der maximal förderbaren Wohnnutzfläche
- Förderungswürdigkeit des Objektes
- Begründung des Hauptwohnsitzes
Die Höhe der Förderung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, ebenso die Kriterien, die Sie erfüllen müssen, damit Sie eine Förderung bekommen. Über die grundsätzlichen Förderbedingungen für das Bundesland Salzburg informiert Sie gerne einer unserer Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0662/2066-0.
Die Zuteilung erfolgt durch das Land Salzburg (Abteilung 10, Wohnbauförderung, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5010 Salzburg, Tel. 0662/8042-3702, E-Mail wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at und unter http://www.salzburg.gv.at/themen/bw/bw-wohnen.htm).
Kostenlose Information über die Wohnbauförderung, Rechtsberatung und allgemeine technische/planerische Beratung in Salzburg erhalten Sie im Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen - SIR, (Schillerstraße 25, Stiege Nord, 3. Stock - Nähe Bahnhof - 5020 Salzburg, Tel. 0662/623455, E-Mail sir@salzburg.gv.at).

